Die Eidesformel des deutschen Bundespräsidenten, Bundeskanzlers und der Bundesminister nach Art. 56 (und Art. 64) Grundgesetz lautet:
„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. (So wahr mir Gott helfe.)“
Der Eid wird vor den versammelten Mitgliedern des Bundestages (und beim Bundespräsidenten zusätzlich vor den Mitgliedern des Bundesrates) abgehalten. (Quelle: Wikipedia)
Die Eidesformel des deutschen Bundespräsidenten, Bundeskanzlers und der Bundesminister nach Art. 56 (und Art. 64) Grundgesetz lautet:
AntwortenLöschen„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. (So wahr mir Gott helfe.)“
Der Eid wird vor den versammelten Mitgliedern des Bundestages (und beim Bundespräsidenten zusätzlich vor den Mitgliedern des Bundesrates) abgehalten. (Quelle: Wikipedia)
http://de.wikipedia.org/wiki/Eidesformel